Was sind die Leitplanken des klimaneutralen, innovativen Massivbaus? Welche politischen Vorgaben und Normen gibt es? Welche Fördermöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung?
Hier finden Sie aktuelle Wissensbausteine und Hintergrundwissen zum Thema:
Die wichtigsten Begriffe in der Rubrik „Rahmenbedingungen“ zum Nachlesen:
Politische Vorgaben
Politische Vorgaben bestimmen in wesentlichem Maß die rechtlichen Vorgaben wie Gesetze und Verordnungen und nehmen so starken Einfluss auf die Geschwindigkeit der Klima- und Energiewende in der Baubranche. Sie setzen verbindliche rechtliche Leitplanken, mit denen die Politik das Ziel Klimaneutralität aktiv forcieren kann.
Verfügbarkeiten
Die Verfügbarkeit von nachhaltigen Baumaterialien, geschulten Fachkräften und innovativen Technologien hat einen direkten Einfluss auf die Realisierbarkeit von klimafreundlichen Bauvorhaben.
Emissionshandel
Der Europäische Emissionszertifikatehandel ist ein zentrales Instrument, das zu ökonomischer Effizienz beim Klimaschutz beitragen kann. Zentrales Ziel ist die Reduzierung von CO2-Emissionen der Wirtschaft – auch im Gebäudesektor.
Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz
Seit dem 11. Februar 2023 gilt in Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz als Fortschreibung des bisherigen Klimaschutzgesetzes. Es sieht vor, im Gebäudebereich die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 49 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Verbindliche Maßnahmen für den Gebäudesektor sind die Photovoltaikpflicht und die Pflicht, bei Baumaßnahmen des Landes in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen einen sogenannten CO2-Schattenpreis zu berücksichtigen.
Mantelverordnung
Eine Mantelverordnung ist eine Rechtsvorschrift, mit der mehrere inhaltlich und sachlich zusammenhängende Vorschriften erlassen oder geändert werden. Für den Bausektor relevant ist die Verordnung vom 9. Juli 2021. Sie hat das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, Ressourcen zu schonen und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen zu verändern, und ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile sind die Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Marktentwicklungen
Marktentwicklung beschreibt den Prozess aller Veränderungen eines Marktes, der durch bewusst und unbewusst gesteuerte Entwicklungen beeinflusst wird – etwa die Erforschung innovativer Baustoffe, die Erprobung neuartiger Technologien, oder aber Materialpreis, Materialverfügbarkeit, Bauzinsen oder der Fachkräftemangel.
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten sind ein wichtiges Instrument zur Unterstützung nachhaltiger und klimaneutraler Bauvorhaben. Sowohl auf europäischer, nationaler als auch auf regionaler Ebene stehen zahlreiche Förderprogrammen unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung. Eine Übersicht des aktuellen Angebotes finden Sie unter anderem unter https://www.foerderdatenbank.de oder https://www.eu-foerdermittel.eu/.
Ökobilanzierung
Eine Ökobilanz ist eine systematische Analyse der Umweltwirkungen eines Gebäudes – von der Planung über den Bau bis über den gesamten Betrieb (Lebenszyklusbewertung). Auch die vor- und nachgeschalteten Prozesse (z.B. die Herstellung der Baumaterialien ebenso wie ihre Wiederverwertungsmöglichkeiten) werden in diese Bilanz mit eingerechnet.
Photovoltaikpflicht
Seit 2022 gibt es in Baden-Württemberg eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen. Diese betrifft inzwischen sowohl alle Neubauten als auch grundlegende Dachsanierungen.
Ersatzbaustoffverordnung
Die neue Ersatzbaustoffverordnung (EVB) als Teil der Mantelverordnung ist seit dem 1. August 2023 in Kraft. Die Rechtsverordnung regelt den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen und soll mehr Recycling am Bau ermöglichen. Damit sich Ersatzbaustoffe als gleichwertige Bauprodukte im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft durchsetzen können, fehlt der Verordnung noch eine Regelung zum sogenannten „Abfallende”.
Technisches Regelwerk
Technische Regeln sind nicht unmittelbar rechtsverbindlich und dienen als Empfehlungen oder technische Vorschläge für Produkte, Verfahren, Technologien oder Dienstleistungen. Ihr Ziel ist, Sicherheit, Austauschbarkeit und Kompatibilität zu gewährleisten. Eine Vielzahl von nationalen, europäischen und internationalen technischen Regeln betreffen das Nachhaltige Bauen, die Energieeffizienz von Gebäuden und die Umweltverträglichkeit von Bauprodukten. Durch rechtliche Vorgaben können sie verbindlich zur Anwendung vorgeschrieben sein.
CO2-Bepreisung
Mit dem Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) gibt es seit dem 1. Januar 2021 in Deutschland eine CO2-Bepreisung, die auch Auswirkungen auf den Gebäudesektor hat. Diese betrifft z.B. die Kosten für Heizung auf Basis fossiler Energien und zielt darauf ab, die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)als Bundesgesetz gilt seit dem 1. November 2020. Ziel sind der sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden und eine zunehmende Nutzung erneuerbaren Energien im Gebäudebetrieb. Neubauten sind demnach als Niedrigstenergiegebäude zu errichten, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist. Dieser ist möglichst durch Energie aus erneuerbaren Quellen zu decken.
Brandschutz
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Im Bausektor unterscheidet man zwischen baulichem, anlagetechnischem, organisatorischem und abwehrendem Brandschutz.