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Das neue Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungs­gesetz Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg soll bis 2040 klimaneutral werden. Mit diesem Ziel vor Augen hat der baden-württembergische Landtag am 1. Februar 2023 ein neues Gesetz verabschiedet: das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg. Das neue Gesetz betrifft Architektinnen und Architekten, Fachplanende und ausführende Unternehmen in der Bauwirtschaft ebenso wie Kommunen auf mehrfache Weise. Zum Beispiel wurden für den Klimaschutz erstmalig Sektorziele im Gesetz verankert.

Für den Gebäudesektor heißt das konkret: Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 49 Prozent reduziert werden – im Vergleich zu den Emissionen im Jahr 1990. Hier werden also klare Vorgaben gemacht und auch klare Maßnahmen per Gesetz festgelegt. Dazu gehören Maßnahmen, die schon lange in der Diskussion sind, aber auch solche, die nicht allen vertraut sind, etwa die Pflicht, künftig mit einem sogenannten CO2-Schattenpreis zu rechnen.

Mehr zu den Vorgaben des neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz erhalten Sie im Video:

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