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Ersatzbaustoffverordnung

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Ersatzbaustoffverordnung

Deutschlandweit fallen jährlich rund 200 Millionen Tonnen mineralische Bau- und Abbruch-Abfälle an. Die Verwertung dieser Bauabfälle regelten die einzelnen Bundesländer bis vor kurzem noch individuell. Seit dem Inkrafttreten der „Ersatzbaustoffverordnung“ am 1. August 2023 ist dieser bunte Flickenteppich an Vorschriften und Normen aber passé. Durch das neue Regelwerk wird erstmals bundesweit die Herstellung und der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke geregelt.

Einen ausführlichen Einblick erhalten Sie im digitalen Workshop zum Thema Ersatzbaustoffverordnung mit Rainer Mang, Bauwirtschaft-Baden-Württemberg: https://www.bau-klimaneutral.de/artikel/workshop-ersatzbaustoffverordnung/

Mehr dazu im Video:

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